Die Jagd: Jakt, jaktmark, jaktarrende und jakträtt

Das deutsche Wort Jagd kann im Grunde nur aus dem Zusammenhang verstanden werden, da man das Jagen, das Revier, das Jagdrecht und selbst die Jagdgesellschaft als Jagd bezeichnen kann. Im Schwedischen unterscheidet man dabei jakt, jaktmark, jaktarrende, jakträtt und jaktlag.
 
Die jakt bezeichnet im Schwedischen, außer der Jacht (auch Yacht geschrieben), also dem Boot, die Aktion des Jagens, sei es mit dem Ziel zu töten, sei mit dem Ziel jemanden einzufangen, wobei es beim ersteren Begriff insbesondnere um das Töten von Wild geht.
 
Das jakträtt ist nichts anderes als das Recht auf einem bestimmten Grundstück, beziehungsweise Waldgebiet, zu jagen. Das jakträtt besitzt in Schweden in erster Linie der Besitzer des entsprechenden Gebietes, der dort selbst entscheidet wer auf seinem Grund jagen darf. In Schweden ist es insbesondere der Staat der große Waldgebiete besitzt.
 
Unter dem jaktmark versteht man das Gebiet auf dem die Jagd gesetzlich zugelassen ist. Es handelt sich dabei also um das Jagdrevier oder den Jagdbezirk.
 
Man spricht jedoch hierbei auch vom jaktarrende, nämlich dann, wenn der Besitzer des Grundes das jakträtt in seinem Revier für eine bestimmte Zeit vermietet hat, selbst also das Jagdrecht nicht wahr nimmt und hinsichtlich der Jagd keinerlei Entscheidung mehr treffen kann.
 
Die Jagdgesellschaft, eine Zweitbedeutung des deutschen Wortes Jagd, wird im Schwedischen zu jaktlag, wobei der Begriff lag (Brühe, Gesellschaft, Team, Gesetz) in diesem Fall nichts mit dem Gesetz zu tun hat, das ebenfalls lag heißt, sondern nur mit der Bedeutung Gesellschaft in Verbindung gebracht werden kann.
 
 
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