Die Bäuerin: Bondkvinna, bondhustru und bondmora

Für das Wort Bäuerin findet man im Schwedischen drei verschiedene Worte, die eine etwas unterschiedliche Bedeutung haben und bei denen man, zumindest im literarischen Schwedisch, klare Grenzen zieht. Man unterscheidet dabei zwischen bondkvinna, bondhustru und bondmora.
 
Die Bäuerin ganz allgemein, alleinstehend oder verheiratet und nur auf einem Gut lebend oder dort auch arbeitend, kann als bondkvinna ausgedrückt werden, da eine kvinna ganz allgemein eine Frau bezeichnet und das Zusatzwort bond(e) lediglich bedeutet, dass sie auf einem Bauernhof oder einem Bauerngut lebt.
 
Spricht man von der bondhustru, so bedeutet dies, dass die Bäuerin die Ehefrau eines Bauern ist, wobei das Wort jedoch nichts über ihre Funktion auf dem Hof aussagt, da die Betonung auf Ehefrau liegt.
 
Benutzt man hingegen den Begriff bondmora, so sagt dies aus, dass diese Bäuerin eine größere Aufgabe auf einem Hof hat, also eine Menge Kinder zu versorgen hat, einen großen Garten bewirtschaftet, für die Vermietung der Ferienhäuschen zuständig ist oder auch andere wichtige Aufgaben hat. Das Wort als solches sagt nicht aus ob sie verheiratet ist, allein eine Landwirtschaft betreibt oder nur eine landwirtschaftsnahe Tätigkeit ausübt.
 
Unter gewissen Umständen ist es daher auch möglich, dass weder bondkvinna, bondhustru noch bondmora ausreicht um die Bäuerin klar zu definieren. In diesen Fällen muss man sogar zu einer zusätzlichen Erklärung greifen um den Begriff Bäuerin deutlich zu machen.
 
 
Wichtiger Hinweis:
 
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