Der Beamte als ämbetsman und als tjänsteman

Den Begriff des Beamten im deutschen Sinne gibt es in Schweden nicht, daher muss das Wort Beamte, je nach Aufgabe, als "ämbetsman" oder als "tjänsteman" übersetzt werden.
 
Genau genommen ist der schwedische "ämbetsman" meist eine "tjänsteman" im gehobenen Dienst, der für den Staat oder auch ein Amt arbeitet, allerdings gekündigt werden kann, oder aber durch eine Wahl ersetzt werden kann.
 
Bei den meisten öffentlichen ämtern ist der "ämbetsman" eine zum Vertrauensmann gewählte Person, während ein ernannte Person als "tjänsteman" bezeichnet wird, was auch erklärt, dass man geschichtlich häufiger auf einen "ämbetsman" stößt als in der Gegenwart, da früher der staatliche dienst anders geregelt war und auch eine größere Bedeutung hatte als heute.
 
Ein "tjänsteman" ist, neben einem in einem öffentlichen Amt ernannten Angestellten, eine Person in der Privatwirtschaft, die mit administrativen Aufgaben betraut wird, also ein Gegenpol zum Arbeiter oder Angestellten. Historisch gesehen war der "tjänsteman" eine Person, die keine Waren, sondern Dienstleistungen produzierte, daher auch der Begriff "tjänst“ (Dienst, Leistung, Stellung).
 
Noch komplizierter wird die Situation wenn man den "tjänsteman", im Gegensatz zum Angestellten und Arbeiter, nach dem Arbeitsvertrag einstuft, denn hier unterscheidet man noch zwischen "tjänsteförhållande" und "arbetsavtalsförhållande", obwohl in beiden Fällen die gleiche Arbeit geleistet werden kann.
 
 
Wichtiger Hinweis:
 
Das aktuelle Lehrwerk, das eine Mischung aus Wörterbuch, Landeskunde und Stillehre für Neulinge der schwedischen Sprache darstellt, wird permanent erweitert und verbessert. Wir sind daher für Anregungen offen und sind auch bereit von unseren Lesern gewünschte Worte mit aufzunehmen und zu erklären. Jede Anregung ist uns willkommen.
 
Da das gesamte Werk eine Entwicklung aus einer über 30-jährigen Erfahrung im Sprachunterricht darstellt, ist es verständlich, dass wir jeden ungenehmigten Kopierversuch rechtlich verfolgen werden. Wir genehmigen jedoch grundsätzlich die kostenlose Übernahme einzelner Erklärungen oder Hinweise, vorausgesetzt, dass ein deutlich sichtbarer Hinweis mit Link zu dieser Site über, neben oder innerhalb des übernommenen Textes zu finden ist.